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A. Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen (wie Wartung, Pflege und teilweise Überlassung von DV-Systemen, Schulung und EDV-Organisationsberatung) und Angebote der Firma ComputerDirekt.Net erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen ComputerDirekt.Net und dem Käufer/Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluß und Vertragsgegenstand

1. Die Angebote von ComputerDirekt.Net sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

2. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so gilt dies als neues Angebot, das der Kunde innerhalb einer Woche annehmen kann. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage unseres neuen Angebots zustande.

3. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich ComputerDirekt.Net an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von ComputerDirekt.Net genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Reisekosten (An- und Abfahrt, Übernachtung, Spesen, Parkhaus, etc.) trägt der Kunde.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ComputerDirekt.Net die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat ComputerDirekt.Net auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ComputerDirekt.Net, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ComputerDirekt.Net von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ComputerDirekt.Net nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. ComputerDirekt.Net ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch ComputerDirekt.Net setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist ComputerDirekt.Net berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Käufer oder wenn der Käufer kein Verbraucher ist, die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von ComputerDirekt.Net verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über, wenn der Käufer kein Verbraucher ist.

§ 6 Gewährleistung

1. ComputerDirekt.Net gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn der Käufer Unternehmer ist und zwei Jahre, wenn der Käufer Verbraucher ist und beginnt mit dem Lieferdatum.

2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der ComputerDirekt.Net nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Der Käufer muß ComputerDirekt.Net Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, liefert ComputerDirekt.Net nach der Wahl des Käufers unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags und Schadensersatz verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen ComputerDirekt.Net stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ComputerDirekt.Net aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden ComputerDirekt.Net die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der ComputerDirekt.Net. Der Käufer verwahrt das Eigentum der ComputerDirekt.Net unentgeltlich. Ware, an der ComputerDirekt.Net Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ComputerDirekt.Net ab. ComputerDirekt.Net ermächtigt ihn widerruflich, die an ComputerDirekt.Net abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der ComputerDirekt.Net hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit ComputerDirekt.Net seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ComputerDirekt.Net die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist ComputerDirekt.Net berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ComputerDirekt.Net liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 8 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der ComputerDirekt.Net 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

2. ComputerDirekt.Net ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ComputerDirekt.Net berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ComputerDirekt.Net über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ComputerDirekt.Net berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins, wenn der Käufer Verbraucher ist und 8% über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, daß ComputerDirekt.Net ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

5. Wenn ComputerDirekt.Net Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn ComputerDirekt.Net andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist ComputerDirekt.Net berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind sowohl gegen ComputerDirekt.Net als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden sind sowohl gegen ComputerDirekt.Net als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung von ComputerDirekt.Net nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

2. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht übernommen. Der Kunde muß entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen.

§ 10 Lizenzen/Urheberrechte/Geheimhaltung

1. Der Auftraggeber erklärt, daß er für die von ComputerDirekt.Net zu installierenden Softwareprogramme für jeden Computer-Arbeitsplatz eine Lizenz des Lizenzgebers / Urheberrechtsinhabers / Softwareherstellers besitzt. Von Schadensersatzansprüchen Dritter aus Verletzung von Urheberrechten wird ComputerDirekt.Net vom Auftraggeber freigestellt.

2. Der Kunde steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei uns.

3. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, daß die Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.

4. Der Kunde erkennt an, daß er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.

5. Sowohl wir als auch der Kunde sind/ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.

B. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ComputerDirekt.Net und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Ismaning, 01.01.2009

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